iVerfügbar auch während der Corona Krise:Wir beraten und vertreten Sie auch online und telefonisch!
Jetzt kontaktieren!

Befristung

/
/
Befristung

Befristung: Hilfe von Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Kostenlose Erstberatung und individuelle Betreuung in Hamburg

Projektarbeit und Befristungen können ein sinnvolles Mittel sein, begrenzte Aufgaben sinnvoll auf Arbeitnehmer zu verteilen. Eine Befristung kann aber auch dazu missbraucht werden, den Kündigungsschutz zu umgehen und Angestellte von Anfang an unter Druck zu setzen. Dann heißt es: sich das erste halbe Jahr über die Probezeit Sorgen machen, das zweite halbe Jahr über die Verlängerung des Vertrages. Wir beraten Sie, wann die Befristung eines Vertrages rechtmäßig ist und wie ein befristeter Arbeitsvertrag gestaltet werden sollte, um für beide Seiten sinnvoll zu sein.

Was ist eine Befristung?

Ein Vertrag kann ein bestimmtes Datum oder ein Kriterium vorgeben, nach dem ein Arbeitsverhältnis automatisch endet. Zwei Beispiele sind Jahresverträge und die Beschäftigung für ein Projekt, das früher oder später abgeschlossen ist. Der Gesetzgeber sieht unbefristete Arbeitsverträge als Regelfall an. Für die Befristung eines Arbeitsvertrages müssen in der Regel sachliche Gründe vorliegen. Ein legitimer Grund ist ein Bedarf an Arbeitsleistung, der nur vorübergehend auf absehbaren Zeitraum besteht.

Mit dem Anwalt gegen Befristung vorgehen

Wenn vor Gericht nicht nachgewiesen werden kann, dass es hinreichende Gründe für eine Befristung gibt, besteht das Arbeitsverhältnis als unbefristeter Arbeitsvertrag fort. Bei der Klage gegen die Befristung spricht man von einer Entfristungsklage. Für die Einreichung der Klage gilt, dass sie spätestens drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des Arbeitsvertrages beim Arbeitsgericht erhoben worden sein muss. Im Idealfall lassen Sie sich frühzeitig beraten und finden mit Ihrem Arbeitgeber eine außergerichtliche Lösung. In vielen Fällen trifft das Ende des Beschäftigungsverhältnisses die Angestellten aber unvorbereitet, weil ihnen eine Verlängerung des Vertrags zugesagt wurde – allerdings nicht schriftlich.
Lassen Sie sich unbedingt beraten, wenn Sie einen befristeten Vertrag abschließen. Häufig kann man von Anfang an dagegen vorgehen, weil die Befristung nicht rechtens ist.

Befristung ohne Sachgrund (§ 14 Abs. 2 TzBfG)

Wenn spezielle Voraussetzungen gegeben sind, ist es für den Arbeitgeber möglich, ein Arbeitsverhältnis nach § 14 Abs. 2 TzBfG auch ohne Sachgrund zu befristen. Er setzt also einen Kalendertag als Ende des Arbeitsverhältnisses fest.
Auch in diesem Fall gibt es genaue Vorgaben, was durch die Befristung möglich ist:

  • die Frist darf nur dreimal verlängert werden
  • in der Regel darf die Befristung nicht länger als zwei Jahre dauern
  • Befristungen sind nur bei Angestellten möglich, die nicht bereits für den Arbeitgeber gearbeitet haben

Auch im Fall einer Befristung ohne Sachgrund wandelt sich das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis um, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der in § 17 TzBfG festgelegten Fristen dagegen vorgeht.

Gründe für eine Befristung

§ 14 Abs. 1 TzBfG führt beispielhaft an, welche sachliche Gründe für die Befristung eines Arbeitsvertrags geltend gemacht werden können. Dazu zählen unter anderem:

  • vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, zum Beispiel durch saisonale Schwankungen
  • Arbeitsverhältnisse im Anschluss an Ausbildung und Studium
  • Beschäftigung in Vertretung anderer Arbeitnehmer
  • Aufgaben, die nach einem bestimmten Zeitpunkt abgeschlossen sind

Darüber hinaus kann auch eine Befristung zur Erprobung, aus Gründen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen und aus bestimmten Gründen für die Finanzierung rechtens sein.

Befristung und Abfindung

Wir erarbeiten mit Ihnen zusammen die beste Strategie. Das kann eine Entfristungsklage sein oder eine außergerichtliche Einigung mit einer Abfindungszahlung. Lassen Sie sich jetzt beraten!