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Ablauf des Kündigungsprozesses

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Ablauf des Kündigungsprozesses

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg begleitet Sie durch die Kündigungsklage

Wenn das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer angespannt ist, finden sich viele Angestellte mit einer Kündigung ab. Dabei zeigt unsere Erfahrung als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg, dass ca. 90 % der Prozesse mit einer Abfindung für den Arbeitnehmer enden.
Die Angst, vor Gericht zu gehen, wird immer wieder als Grund dafür angegeben, warum man nicht alles dafür tut, um sein gutes Recht durchzusetzen. Dabei ist das Verfahren bei einem Kündigungsschutzprozess keine große Belastung.
Nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, sollten Sie also gelassen bleiben und folgende Schritte unternehmen:

  • Kontakt mit einem Anwalt für Arbeitsrecht aufnehmen
  • unterstützt durch Ihren Anwalt mit dem Arbeitgeber verhandeln
  • Klage einreichen
  • sich auf den Gütetermin vorbereiten
  • sich gegebenenfalls auf den Kammertermin vorbereiten
  • gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen

Hilfe vom Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Wir haben langjährige Erfahrung und unterstützen Sie individuell, damit Sie eine optimale Lösung bekommen. Häufig reicht ein Gespräch mit dem Arbeitgeber, um eine für Sie vorteilhafte Lösung, zum Beispiel mit einer Abfindung zu erreichen. Außerdem können wir Ihnen viele Hinweise zu Ihrer speziellen Situation geben.
Kommen Sie zu einer unverbindlichen Erstberatung. Wir zeigen Ihnen, warum sich die Zusammenarbeit mit einem Anwalt lohnt.

Die Kündigungsschutzklage

Eine Kündigungsschutzklage kann eingereicht werden, wenn ein gesetzlicher Kündigungsschutz besteht. Der Arbeitnehmer muss dafür innerhalb von drei Wochen ab dem Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht die Feststellung beantragen, dass die Kündigung unrechtmäßig war und das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht.

Der Gütetermin

Das Arbeitsgericht wird daraufhin einen sogenannten Gütetermin festlegen. Er sollte nicht länger als zwei Wochen in der Zukunft liegen, in der Praxis können daraus aber auch schon mal vier bis sechs Wochen werden. Diese Zeit können Sie nutzen, um Ihre Verhältnisse zu ordnen, zur Ruhe zu kommen und sich zusammen mit Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht eine Strategie zurechtzulegen.
Im Gütetermin treffen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen mit dem zuständigen Richter. Sie stellen die Sachlage dar und suchen nach einer gütlichen Einigung. Dabei sollten unbedingt die Möglichkeit einer Abfindung und das Arbeitszeugnis angesprochen werden.

Der Kammertermin

Wenn keine Einigung erreicht werden kann, kommt es zu einem Kammertermin. Dabei stellen die Beteiligten erneut ihre Sicht der Dinge dar. Diese Sichtweise kann durch schriftliche Stellungnahmen und andere Belege untermauert werden. Neben dem vorsitzenden Richter ist je ein ehrenamtlicher Richter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite anwesend. Nach wie vor wird eine gütliche Einigung angestrebt. Wenn diese nicht erreicht werden kann, spricht die Kammer ihr Urteil.

Rechtsmittel einlegen

Im Kündigungsschutzverfahren kann es zu Fehlern kommen, die das Urteil beeinflussen. Deshalb gibt es die Möglichkeit, gegen das Urteil beim Landesarbeitsgericht Berufung einzulegen. In einigen ganz speziellen Fällen kann es sogar sinnvoll sein, durch alle Instanzen zu gehen – bis vor das Bundesarbeitsgericht, bei dem ein endgültiges Urteil gefällt wird.