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Aufhebungsvertrag

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Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag: Anwalt fragen!

Kostenlose Erstberatung bei Aufhebungsverträgen in Hamburg

Verträge sollten nur nach Beratung durch einen Anwalt aufgehoben oder geändert werden. Besonders für Aufhebungsverträge zu Arbeitsverträgen gilt, dass Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen sollten. Damit können Sie eine Reihe von Vorteilen erhalten:

  • eine Abfindung aushandeln und festlegen
  • Klarheit zu restlichen Überstunden oder Urlaubstagen schaffen
  • Verbleib von Arbeitsmitteln und Wettbewerbsverbot regeln
  • das Ende des Arbeitsverhältnisses neu anpassen

Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbietet, lassen Sie sich von uns in unserer Kanzlei in Hamburg beraten!

Aufhebungsvertrag oder Kündigung? Tipps vom Anwalt

Ein Aufhebungsvertrag ist dann sinnvoll, wenn das Arbeitsverhältnis schnell und einvernehmlich beendet werden soll, besonders dann, wenn Sie ein anderes Angebot haben, das Sie gerne wahrnehmen würden. Wenn Sie kein ausreichend großes finanzielles Polster haben, ist es sinnvoll, sofort wieder eine neue Arbeit anzufangen, da ein Aufhebungsvertrag zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen kann.
Ein weiterer Grund kann sein, dass Sie eine außerordentliche Kündigung vermeiden wollen.

Aufhebungsverträge immer in Schriftform

Ein Ehrenwort mit Hand drauf sollte gelten, ist aber vor Gericht nicht verwertbar. Ihr Arbeitgeber sollte kein Problem damit haben, seine Zusagen schriftlich festzuhalten. Wir helfen Ihnen gern bei den rechtssicheren Formulierungen und Klauseln, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Lassen Sie sich von uns beraten, was ein Aufhebungsvertrag enthalten sollte. Wir unterstützen Sie auch gern direkt bei den Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber.

Die Vorteile eines Aufhebungsvertrages

Mit einem Aufhebungsvertrag bekommen Sie die Freiheit, die Bedingungen für Ihr Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis entscheidend mitzubestimmen. Mit den richtigen Argumenten stärken Sie Ihre Verhandlungsposition und können auf die aktuelle Situation reagieren. Sie können die Kündigungsfrist umgehen, sei es, um in eine neue Arbeitsstelle zu wechseln oder um Zeit zu haben, sich neu zu orientieren. Anders als bei einer Freistellung oder Beurlaubung gibt es mit einem Aufhebungsvertrag auch keine Konflikte, die aus zwei gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen entstehen könnten.
In Sachen Abfindung haben Sie ebenfalls alle Möglichkeiten, eine für Sie optimale Lösung zu erreichen.

Aufhebungsvertrag in der Praxis

Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag, der nicht juristisch geprüft wurde und über den Sie sorgfältig nachgedacht haben. Stellen Sie gegebenenfalls Ihre Änderungswünsche zusammen und arbeiten Sie eine Verhandlungsstrategie aus. Besprechen Sie die Änderungen mit Ihrem Arbeitgeber. Mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht an Ihrer Seite bekommen Sie jemanden, der kompetent für Ihre Interessen eintritt.
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Berater bei der Agentur für Arbeit auf, um abzuklären, ob Sie mit einer Sperrzeit rechnen müssen und was Sie sonst noch beachten müssen.

Aufhebungsverträge von Unternehmen

Wenn Sie Personalverantwortung haben, sollten Aufhebungsverträge in Ihr Repertoire gehören. Damit ist es meist einfacher möglich, eine saubere Lösung für Mitarbeiter mit alten Verträgen oder aus zugekauften Firmen zu finden. Kommen Sie in unsere Anwaltskanzlei in Hamburg, um sich beraten zu lassen und Ihren Angestellten ein überzeugendes rechtssicheres Angebot zu machen.